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   OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23   

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https://dejure.org/2023,11069
OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23 (https://dejure.org/2023,11069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2023 - 13 WF 6/23 (https://dejure.org/2023,11069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 13 WF 6/23 (https://dejure.org/2023,11069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiengerichtliche Genehmigung der Änderung des Familiennamens von Kindern; Anhörung des Kindesvaters vor Änderung des Familiennamens der Kinder; Änderung des Familiennamens der Kinder auf denjenigen der Pflegeeltern; Änderung des Familiennamens der Kinder gegen den ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung des Familiennamens des Kindes erfordert Anhörung des nichtsorgeberechtigten ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht sorgeberechtigter Kindesvater muss bei Entscheidung über Namensänderung des Kindes angehört werden - Ausnahme nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 478/17

    Familiensache: Beschwerdebefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Obwohl die Beschwerdeführerin nicht mehr Inhaberin des Sorgerechts ist, wird durch die beantragte Genehmigung in ihre Elternstellung eingegriffen (BGH NJW 2020, 1220; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 38056; OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2014 - 13 WF 914/14 - juris Rn. 9 mwN).

    Eine Befugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur Beschwerde gegen die familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren ist deshalb bei vorliegender Namensübereinstimmung mit dem Kind grundsätzlich gegeben (NJW 2020, 1220 Rn. 13).

    Ein Elternteil ist in Kindschaftssachen deshalb auch dann anzuhören, wenn er nicht Verfahrensbeteiligter im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist, während er umgekehrt allein durch eine im Gesetz vorgesehene Anhörung auch nicht Verfahrensbeteiligter wird, § 7 Abs. 4 FamFG (BGH NJW 2020, 1220 Rn. 30-33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 754/14

    Klagebefugnis; Elternrecht; Vater eines nichtehelichen Kindes; Nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG schützt - ebenso wie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 2003, 1921) - das Interesse eines nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Beibehaltung der namensmäßigen Übereinstimmung als äußeres Zeichen der persönlichen Bindung zu seinem Kind (vgl. VGH München Beschl. v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513, BeckRS 2019, 258; OVG Münster StAZ 2017, 185 = BeckRS 2016, 52137 und Beschl. v. 13.7.2007 - 16 B 224/07, BeckRS 2007, 26041).
  • OLG Koblenz, 20.10.2014 - 13 WF 914/14

    Namensrecht: Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung eines Antrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Obwohl die Beschwerdeführerin nicht mehr Inhaberin des Sorgerechts ist, wird durch die beantragte Genehmigung in ihre Elternstellung eingegriffen (BGH NJW 2020, 1220; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 38056; OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2014 - 13 WF 914/14 - juris Rn. 9 mwN).
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 5 C 18.2513

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG schützt - ebenso wie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 2003, 1921) - das Interesse eines nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Beibehaltung der namensmäßigen Übereinstimmung als äußeres Zeichen der persönlichen Bindung zu seinem Kind (vgl. VGH München Beschl. v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513, BeckRS 2019, 258; OVG Münster StAZ 2017, 185 = BeckRS 2016, 52137 und Beschl. v. 13.7.2007 - 16 B 224/07, BeckRS 2007, 26041).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 16 B 224/07

    Namensrecht: Kinder müssen mit den Problemen der Eltern "zu leben lernen"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG schützt - ebenso wie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 2003, 1921) - das Interesse eines nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Beibehaltung der namensmäßigen Übereinstimmung als äußeres Zeichen der persönlichen Bindung zu seinem Kind (vgl. VGH München Beschl. v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513, BeckRS 2019, 258; OVG Münster StAZ 2017, 185 = BeckRS 2016, 52137 und Beschl. v. 13.7.2007 - 16 B 224/07, BeckRS 2007, 26041).
  • EGMR, 06.12.2001 - 31178/96

    Einbenennung eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung des leiblichen Vaters;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG schützt - ebenso wie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 2003, 1921) - das Interesse eines nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Beibehaltung der namensmäßigen Übereinstimmung als äußeres Zeichen der persönlichen Bindung zu seinem Kind (vgl. VGH München Beschl. v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513, BeckRS 2019, 258; OVG Münster StAZ 2017, 185 = BeckRS 2016, 52137 und Beschl. v. 13.7.2007 - 16 B 224/07, BeckRS 2007, 26041).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 9 UF 112/11
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 13 WF 6/23
    Mit der beabsichtigten Namensänderung wird das nach der Entziehung des Sorgerechts allein noch nach außen wirkende Band zur Kindesmutter durchtrennt und dadurch die ohnehin bestehende räumliche, soziale und rechtliche Trennung zwischen Kind und Kindesmutter weiter vertieft, was Folgen auch für das Wohl des Kindes haben kann, an dem die Genehmigungsfähigkeit des vom Vormund angestrebten Namensänderungsantrags zu messen ist (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2011, 25146).
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